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Häufig gestellte Fragen ("FAQ")

Wir ermitteln unsere Honorare grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ("StBVV"; siehe hier).

Die StBVV hat den Zweck, „sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen."

Da jede Beratung so individuell ist, wie deine steuerliche Situation, dein Vorhaben und die angeforderten Beratungsleistungen, ergeben sich auch nach StBVV für jede Leistung spezifische Honorare.

Die StBVV unterscheidet grundsätzlich zwischen

  • Wertgebühren (§ 10 StBVV), die sich grundsätzlich nach den der Verordnung als Anlage beigefügten Tabellen A bis E bestimmen.
  • Rahmengebühren (§ 11 StBVV), die der Steuerberater im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmt.
  • Zeitgebühren (§ 13 StBVV), die sich nach der aufgewendeten Zeit bestimmen.

Leistungen die nicht von der StBVV umfasst sind oder für die StBVV die Zeitgebühr vorsieht, rechnen wir nach vereinbarten Stundensätzen ab. D. h., das Honorar hängt von der Erfahrung und der aufgewendeten Zeit des eingesetzten Mitarbeiters ab.

Sofern uns genügend Anhaltspunkte und Informationen vorliegen, um das Honorar für eine spezifische Leistung abschätzen zu können, lassen wir dir vor der Beauftragung gerne eine Honorschätzung zukommen.


Steuerberater sind nach dem Geldwäschegesetz ("GwG") verpflichtet, in Bezug auf Ihre Mandanten Identifizierungspflichten zu erfüllen.

Die Identifizierung hat hierbei vor einer Beauftragung zu erfolgen, sodass wir bei jedem Neumandant verpflichtet sind, einen sog. Know Your Costumer-Prozess ("KYC-Prozess") durchzuführen.

Als Online-Kanzlei ist es uns in der Regel nicht möglich, deinen Ausweis physisch vor Ort zu prüfen.

Daher arbeiten wir für unseren KYC-Prozess mit der Lösung der RegPit (siehe website).

Im Rahmen des KYC-Prozes beantwortest du zunächst einige Fragen und durchläufst anschließend ein Identifikationsverfahren. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus § 11a GwG.

Für den Identifikationsprozes stehen hierbei grundsätzlich nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • e-ID (mittels Online-Ausweisfunktion des Personalausweis)
  • Video-ID (Video-Identifikationsverfahren [Standard])
  • Konto-ID (Überweisung aufs Bankkonto)


Mit der Cloud-Anwendung DATEV Onboarding können wir Daten für die Angebotserstellung und Mandatsanlage sowie Angebote mit dir austauschen.

Für die Nutzung von DATEV Onboarding benötigst du ein DATEV-Konto. Mit der Registrierung profitierst du von einer sicheren Übermittlung und Speicherung sensibler, personenbezogener Daten in der DATEV Cloud.

Für eine passende und zielgerichtete Angebotserstellung benötigen wir einige Rahmendaten von dir. DATEV Onboarding bietet hierfür eine praktische und übersichtliche Plattform.





Du hast weitere Fragen oder Anmerkungen zu vorstehenden Ausführungen. Kontaktiere uns einfach direkt über unser Kontaktformular.

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